Inliner/Dichtheitsprüfung

Unser Leistungsspektrum:

Dichtheitsprüfung nach Landeswassergesetz LWG § 61 a

Für Eigentümer und Hausverwalter besteht die Pflicht, diese je nach kommunaler Vorgabe durchführen zu lassen.

Ablauf einer Dichtheitsprüfung mit Wasser

Zunächst ermittelt man die Länge und Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des Netzabschnittes. Anhand dieser Daten errechnet man die Fläche der von Wasser benetzten Rohrinnenfläche. Hieraus ergibt sich nach einer im Merkblatt festgelegten Größe, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem bestimmten Zeitraum, meist 15 Min., aus der Leitung verloren gehen darf. Sollte dieser Wert überschritten sein, gilt das Rohr als undicht.

Soll ein Grundleitungssystem geprüft werden, wird das Netz an seinem tiefsten Punkt mit einer Verschlussblase druckdicht verschlossen und vom tiefstliegenden Einlauf aus mit Wasser aufgefüllt. Falls Bodeneinläufe auf unterschiedlichen Höhen vorkommen, müssen die tiefer liegenden ebenfalls mit einer Blase verschlossen werden.

Ist die Leitung bzw. der Netzabschnitt am höchsten Punkt des Netzes befüllt, dies ist in der Regel an einem Bodeneinlauf, wird der 15-minütige Prüfzeitraum gestartet. Ein Absinken des Wasserspiegels wird durch Nachgießen laufend ausgeglichen. Dabei wird die nachgefüllte Wassermenge exakt gemessen.

Hieraus ergibt sich dann das Prüfergebnis, das in einem Prüfprotokoll dokumentiert wird. Wird der erlaubte Wasserzugabewert überschritten oder sinkt der Wasserspiegel kontinuierlich ab, ist die Prüfung nicht bestanden und Leitung als undicht zu bewerten.

Einzelne Leitungsabschnitte in einem Rohr werden in gleicher Weise geprüft, indem man den zu prüfenden Abschnitt beidseitig mit Rohrblasen verschließt. Über einen Bypass in der tiefer liegenden Blase und einen angeschlossenen Schlauch kontrolliert.

Nach dem Prinzip der Füllstandsmessung wird auch die Prüfung von Schächten durchgeführt.

Schlauchliner Sanierung

Die Sanierung mit einem Schlauchliner ist die wirtschaftlichste Alternative zur offenen Bauweise. Das Sanierungsprinzip besteht darin, das in das beschädigte Rohr ein Filz- oder Gewebeschlauch eingebaut wird und mit diesem dauerhaft verklebt.

Der Einbau erfolgt über vorhandenen Revisionsschächte oder Reinigungsöffnungen. Der Schlauchliner wird auf die benötigte Länge zugeschnitten und mit einer Epoxydharzmischung getränkt. Mit dem „Inversionsgerät“ wird der Schlauchliner in das Altrohr eingeblasen (umgestülpt) und wird bis zur Aushärtung der Epoxydharzmischung mit Luft oder Wasser unter Druck gehalten.

So entsteht ein neues, durchgehendes Rohr. Muffen, an denen die Meisten Schäden bzw. Undichtigkeiten auftreten, sind in dem neuen Rohr nicht mehr vorhanden. Und dort, wo der Schlauchliner Zuläufe verschlossen hat, werden diese mittels eines ferngesteuerten Fräsroboters wieder geöffnet.

Kurz/-Langlinersanierung

Bei einzelnen Schäden in einer ansonsten intakten Leitung setzen wir ein kostengünstiges Reparaturverfahren ein. Mit dem Kurz-Liner wird nicht die ganze Leitung in geschlossener Bauweise saniert, sondern es werden nur einzelne Schäden behoben.

Bei diesem Verfahren wird eine ECR Glasfasergewebematte auf die jeweilige Nennweite konfektioniert und mit einem Reaktionsharz getränkt. Auf eine Gummiblase (Sanierungspacker), wird der Sanierungspacker mit Druckluft aufgeblasen.

Die mit dem Reaktionsharz getränkte Gewebematte presst sich an die Rohrinnen-Wand und härtet in der Schadstelle zu einem statisch Selbsttragendem System bei gleichzeitiger, kraftschlüssiger Verklebung aus.

Das überschüssige Harz drückt sich auch in kleinste Risse und gewährleistet so eine langlebige und dichte Reparatur auf Jahrzehnte hinaus. Nach dem Härtungsprozess wird die Blase wieder aus der Leitung entfernt und die Abwasserleitung kann wieder sofort in Betrieb genommen werden.

 

Unser Unternehmen ist zertifiziert laut Fachverband NRW.
Wir beraten Sie gern.

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